Leistungen: Sachverständigenleistungen

  • Baubegleitendes Qualitätsmanagement
    • Überprüfung von Verträgen und Leistungsbeschreibungen
    • Besichtigungen der Baustellen einschliesslich Dokumentation und ggf. Mängelfeststellung als Vertreter des Bauherrn oder des Auftragnehmers
    • Teilnahme an Teil- und Endabnahmen
    • Überprüfung und Durchsetzung der Einhaltung von vertraglich geschuldeten Leistungen
  • Baubegehung / Baudokumentation
  • Mediation zwischen Bauherrn und Baufirmen
  • Baufeuchtigkeitsmessung und Schimmelpilzberatung
  • Bauschadensgutachten für Gerichte, Firmen und Privatpersonen
  • Beweissicherung vor Ausführung von Bauarbeiten


Öffentlich bestellter Sachverständiger im Streitfall:
Bauschadensgutachten im Auftrag der Gerichte:

Gerichte beauftragen den Bausachverständigen, wenn ihr Streitfall gerichtsanhängig geworden ist. Der Sachverständige hat dann dem Gericht die technischen Streitfragen zu beantworten und das Gericht zu beraten. Das Gericht kann auf dieser Grundlage ein Urteil fällen. Dabei ist eine strikte Neutralität des Sachverständigen unumgänglich

Bauschadensgutachten für Firmen und Privatpersonen:
Häufig wenden sich Privatpersonen an den Sachverständigen, wenn sie Probleme mit Baumängeln bei der Mietwohnung, dem Wohnungseigentum oder in der Bauphase eines Hause haben, an mich. Auch hierbei berate ich die Auftraggeber stets hochkompetent und neutral.